Detail

Online-Fachgespräch 31.08.22 ab 19:30: Intersektionale Perspektiven auf rechte, rassistische und antisemitische Gewalt

Aktuelles Bildungsveranstaltungen

Intersektionale Perspektiven auf rechte, rassistische und antisemitische Gewalt.

Online-Fachgespräch mit Monty Ott, Cuso Ehrich und Dahlia Al Nakeeb.

31.08.2022 | 19:30 - 21:00 Uhr | online

Intersektionale Perspektiven auf rechte, rassistische und antisemitische Gewalt

Online-Fachgespräch mit Monty Ott, Cuso Ehrich und Dahlia Al Nakeeb

31.08.2022 | 19:30 - 21:00 Uhr | online

▶️ Das Online-Fachgespräch können Sie bis zum 13.09. auch auf Youtube ansehen: Opferberatung Rheinland (OBR) - Youtube

Das Konzept der Intersektionalität bezeichnet die Überschneidung verschiedener Diskriminierungsformen und ermöglicht in der Praxis einen differenzierten Blick auf Mehrfachbetroffenheit, Benachteiligungen und soziale Ungleichheiten. Im Kontext rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt möchten wir über Chancen, Notwendigkeiten, Leerstellen und Herausforderungen intersektionaler Perspektiven diskutieren. Ein Gespräch mit Monty Ott, Cuso Ehrich und Dahlia Al Nakeeb.

Alle drei Gäste unseres Online-Gesprächs haben Artikel zum Schwerpunkt "Intersektionale Perspektiven auf rechte, rassistische und antisemitische Gewalt" im kürzlich veröffentlichten #4 online-Magazin HINSEHEN der OBR verfasst. Lesen können Sie die Artikel unter (free download): HINSEHEN Online-Halbjahresmagazin der OBR. Themenschwerpunkt "Intersektionale Perspektiven auf rechte, rassistische und antisemitische Gewalt" (Magazin Nr. 4 | 1/2022)

Hier die einzelnen Artikel zum Nachlesen als Download:

Anmeldung bis zum 30.08. mit Angabe Ihres Namens, ggf. Organisation, Mailadresse: bildung@opferberatung-rheinland.de

Live-Stream: Die Veranstaltung wird via Youtube live gestreamt. Der Link zum Live-Stream folgt in Kürze. Im Stream werden nur die Moderator*innen und Diskussionsteilnehmer*innen sichtbar und hörbar sein. Mit einer Teilnahme am Webinar können Sie via Chat Ihre Fragen an die Gäste richten und aktiv an der Diskussion teilnehmen.

Ausschlussklausel: Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechten, rechtsextremen, völkischen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen, völkischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen (§ 6 VersG). Auch Personen, die die Veranstaltung durch rassistische, antisemitische, rechte, nationalistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen und Verhaltensweisen gröblich stören, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen (§ 11 VersG). Jegliche Film-, Ton- und oder Videoaufnahmen der Veranstaltung durch die teilnehmenden Personen sind nicht erlaubt.